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Baumerhalt durch Ausgleichssatzung im Stolberger Stadtgebiet

2. September 2023 Anträge

Hiermit beantragen wir, Haupt- und Finanzausschuss und Rat der Kupferstadt Stolberg mögen beschließen, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, eine Baumschutzverordnung mit dem Ziel des Ausgleiches bei Baumfällungen in unserem Stadtgebiet zu erarbeiten.

Begründung:

An vielen Stellen wird unsere Stadt immer grauer und Bäume verschwinden. Da eine allgemeine Baumschutzsatzung im Stadtrat bislang nicht mehrheitsfähig war, möchten wir den Stadtrat zumindest für eine Satzung mit dem Ziel des Erhalts durch Ausgleich des Baumbestandes in unserem Stadtgebiets gewinnen. Die Fällung von Bäumen würde somit unter der Bedingung weiterhin möglich sein, dass gleichwertiger oder mehrwertiger Ersatz an anderer Stelle geschaffen wird.

Ziel der neuen Satzung soll sein, im gesamten Stadtgebiet Gebühren für die Fällung von Bäumen ab einem Mindeststammumfang zu erheben, um mit Hilfe dieser Gebühren neue Bäume an anderer Stelle anpflanzen zu können. Die Gebühren sollen ausschließlich zweckgebunden genutzt werden.

Die zweckgebundenen Mittel sollen für die zusätzliche Neuanpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet von Stolberg und für die Sanierung und den Erhalt besonders schutzwürdiger Bäume im Stadtgebiet eingesetzt werden.